"KAFFEERUNDE VERSORGUNGSAUSGLEICH"
Das Programm Kapitalwertkontrolle (Download hier)
Eine kleine Einführung
Das Programm „Kapitalwertkontrolle“
Was ist die Kapitalwertkontrolle?
Die Kapitalwertkontrolle ist eine von kostenfrei bereitgestellte, Excel-basierte Arbeitsmappe für die praktische Bearbeitung von Versorgungsausgleichsverfahren. Sie verbindet die strukturierte Erfassung sämtlicher Anrechte eines Verfahrens mit Berechnungs-, Kontroll- und Vergleichsfunktionen. Das Programm ist von Fachanwalt für Familienrecht Jörn Hauß erstellt und wird von diesem regelmäßig aktualisiert.
Das Programm soll insbesondere Anwält:innen, Richter:innen, Rentenberater:innen und anderen mit dem Versorgungsausgleich befassten Personen ermöglichen, die von Versorgungsträgern mitgeteilten Werte nicht lediglich zu übernehmen, sondern sie auf Vollständigkeit, Plausibilität und wirtschaftliche Bedeutung zu überprüfen. Die dafür notwendigen sozialversicherungsrechtliche und versicherungsmathematische Berechnungsparameter sind bis zurück in das Jahr 1977 hinterlegt.
Wozu ist die Kapitalwertkontrolle konkret geeignet?
- 1. Übersichtliche Erfassung sämtlicher Versorgungsanrechte
In einem Versorgungsausgleichsverfahren bestehen häufig mehrere Anrechte bei unterschiedlichen Versorgungsträgern. Das Programm ermöglicht es, die Anrechte beider Ehegatten in einer gemeinsamen Übersicht zu erfassen.
Aufgenommen werden können insbesondere:
- Versorgungsträger und Art des Anrechts,
- Ehezeitanteil und Ausgleichswert,
- Renten- oder Kapitalwert als maßgebliche Bezugsgröße,
- Renteneintrittsalter,
- Anwartschafts- und Leistungsdynamik,
- Rechnungszins,
- Leistungsspektrum der Versorgung (Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz),
- interne oder externe Teilung.
Die gemeinsame Erfassung erleichtert die Kontrolle, ob alle bekannten Versorgungen berücksichtigt wurden und ob die eingeholten Versorgungsträgerauskünfte die für eine sachgerechte Bewertung erforderlichen Angaben enthalten.
- 2. Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrolle der Auskünfte
Das Programm beschränkt sich nicht darauf, die von den Versorgungsträgern genannten Ergebnisse zu dokumentieren. Es prüft anhand der eingegebenen Daten, ob wesentliche Bewertungsangaben fehlen oder wirtschaftlich nicht plausibel erscheinen.
Eine reine Angabe des ehezeitlich erworbenen Rentenbetrags reicht für die wirtschaftliche Beurteilung regelmäßig nicht aus. Erforderlich sind insbesondere Angaben zu:
- Rentenbeginn,
- Dynamisierung bis zum Rentenbeginn,
- Dynamisierung während des Rentenbezugs,
- Rechnungszins,
- biometrischen Rechnungsgrundlagen (Lebenserwartung),
- Invaliditätsleistungen,
- Hinterbliebenenleistungen.
- Die Kapitalwertkontrolle soll auf diese Weise erkennbar machen, ob eine Auskunft tatsächlich eine nachvollziehbare Bewertung des Anrechts ermöglicht.
- 3. Berechnung und Kontrolle von Barwerten
Ein zentraler Anwendungsbereich ist die versicherungsmathematische Bewertung rentenförmiger Anrechte.
Aus einer zugesagten oder mitgeteilten monatlichen Rente kann das Programm einen Barwert errechnen. Das geht aber auch umgekehrt, wenn ein Versorgungsträger lediglich (wie leider oft) einen Barwert mitteilt, kann das Rentenäquivalenz berechnet werden. Dabei werden insbesondere berücksichtigt:
- Alter und Geschlecht der versicherten Person,
- Zeitpunkt des Rentenbeginns,
- statistische Lebenserwartung,
- Anwartschaftsdynamik,
- Leistungsdynamik,
- Rechnungszins,
- Anzahl der jährlichen Rentenzahlungen,
- Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen.
Der so berechnete Wert kann dem vom Versorgungsträger angegebenen Kapital- oder Barwert gegenübergestellt werden. Dadurch lassen sich erhebliche Bewertungsabweichungen sichtbar machen.
Ich habe dieses Programm seit 2010 entwickelt. Anlass war ein Fall, in welchem ein großer betrieblicher Versorgungsträger mitteilte, meiner Mandantin stünden aus einem Ausgleichswert von 238.000 € eine Rente in Höhe von 1.108 € zu. Dies machte mir damals meine völlige Ahnungslosigkeit in versicherungsmathematischen und für den Versorgungsausgleich wichtigen Fragen deutlich. Mit meinem Verdacht, es ergehe auch den anderen KollegInnen ähnlich glaube ich richtig gelegen zu haben. Am Ende bekam meine Mandantin übrigens 1.870 € monatlich.
- 4. Vergleichbarkeit unterschiedlicher Versorgungssysteme
Kapitalwerte unterschiedlicher Versorgungssysteme sind nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar. Ein korrespondierender Kapitalwert der gesetzlichen Rentenversicherung kann auf anderen Berechnungsgrundlagen beruhen als der Barwert einer betrieblichen, privaten oder berufsständischen Versorgung.
Unterschiede können sich insbesondere ergeben aus:
- verschiedenen Sterbe- oder Kohortensterbetafeln,
- unterschiedlichen Rechnungszinsen,
- unterschiedlicher Rentendynamik,
- abweichendem Renteneintrittsalter,
- Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz,
- verschiedenen Finanzierungs- und Leistungssystemen.
Die Kapitalwertkontrolle berechnet die Werte nach einheitlichen Parametern und stellt dadurch eine wirtschaftliche Vergleichbarkeit her. Dies entspricht auch § 47 Abs. 6 VersAusglG, wonach bei bestimmten Wertvergleichen nicht allein Kapitalwerte und korrespondierende Kapitalwerte, sondern ebenso die weiteren versorgungsrelevanten Eigenschaften der Anrechte zu berücksichtigen sind.
- 5. Ermittlung der zu erwartenden Rentenleistungen
Neben dem Kapitalwert berechnet das Programm die aus den erfassten Anrechten voraussichtlich zu erwartenden Rentenleistungen.
Dabei können insbesondere dargestellt werden:
- voraussichtliche monatliche Anfangsrente,
- hochgerechnete Rente zum Rentenbeginn,
- statistische Rentenbezugsdauer,
- Summe der voraussichtlich zu erwartenden Rentenzahlungen,
- durchschnittlicher monatlicher Versorgungsbezug,
- Auswirkungen unterschiedlicher Dynamisierungsannahmen.
Diese Darstellung übersetzt abstrakte Größen wie Entgeltpunkte, Versorgungspunkte, Steigerungszahlen oder Kapitalwerte in eine für die Mandantschaft verständlichere wirtschaftliche Aussage. Sie kann deshalb auch für die Ruhestands- und Vorsorgeplanung geschiedener Ehegatten eingesetzt werden.
- 6. Berechnung des Ehezeitanteils
Die Kapitalwertkontrolle enthält Funktionen zur Berechnung des Ehezeitanteils einer Versorgung.
Je nach Versorgungssystem kann damit insbesondere geprüft werden,
- welcher Anteil des Gesamtanrechts auf die Ehezeit entfällt,
- ob die zeitratierliche Berechnung nachvollziehbar ist,
- ob der vorgeschlagene Ausgleichswert der Hälfte des Ehezeitanteils entspricht,
- ob nachehezeitliche oder vorehezeitliche Bestandteile zutreffend abgegrenzt wurden.
Das Programm ersetzt dabei nicht die Prüfung der einschlägigen Versorgungsordnung. Es kann jedoch die rechnerische Umsetzung der dort vorgesehenen Bewertungsmethode kontrollieren.
- 7. Adäquanzkontrolle bei externer Teilung
Ein besonders wichtiger Anwendungsbereich ist die Prüfung, welche Versorgung die ausgleichsberechtigte Person bei einer externen Teilung aus dem übertragenen Kapitalbetrag tatsächlich erwerben kann.
Das Programm stellt dazu gegenüber:
- die bei der Quellversorgung verlorene Versorgung,
- den Ausgleichswert bzw. Übertragungsbetrag,
- die in einer möglichen Zielversorgung erreichbare Versorgung,
- etwaige Verluste aufgrund unterschiedlicher Rechnungszinsen, Tarife oder biometrischer Annahmen.
Diese Prüfung knüpft an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 2020 – 1 BvL 5/18 an. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gerichte verpflichtet, bei externer Teilung unverhältnismäßige Transferverluste zulasten der ausgleichsberechtigten Person zu vermeiden.
Die Kapitalwertkontrolle kann insbesondere helfen,
- eine mögliche Zielversorgung auszuwählen,
- die dort erreichbare Rentenleistung zu berechnen,
- einen drohenden Versorgungsverlust festzustellen,
- einen zur Wahrung der Adäquanz erforderlichen Zuschlag zum Ausgleichswert zu dimensionieren,
- die wirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Zielversorgungen zu vergleichen
- 8. Berechnung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
Das Programm enthält Funktionen zur Berechnung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach den §§ 20 ff. VersAusglG.
Berücksichtigt werden können insbesondere:
- Höhe der tatsächlich bezogenen Bruttoversorgung,
- Ehezeitanteil,
- Ausgleichswert,
- Teilungsquote,
- Fälligkeit,
- gegebenenfalls abzugsfähige Sozialversicherungsbeiträge,
- Leistungsbeginn,
- Dynamisierung der laufenden Versorgung.
Damit kann sowohl ein erstmals geltend gemachter schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch als auch die Abrechnung bereits fälliger Zeiträume vorbereitet und kontrolliert werden. Die Ausgleichsansprüche nach der Scheidung sind in den §§ 20 bis 26 VersAusglG geregelt.
- 9. Berechnung einer Abfindung nach §§ 23, 24 VersAusglG
Für noch nicht ausgeglichene Anrechte kann die ausgleichsberechtigte Person unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine zweckgebundene Abfindung verlangen.
Die Kapitalwertkontrolle unterstützt die Ermittlung des Kapitalbetrags, der erforderlich ist, um den schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch durch eine Einzahlung in eine Zielversorgung abzufinden.
In die Berechnung können insbesondere einfließen:
- Höhe der künftigen schuldrechtlichen Ausgleichsrente,
- voraussichtlicher Leistungsbeginn,
- statistische Leistungsdauer,
- Leistungsdynamik,
- Rechnungszins,
- Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz,
- bereits laufender oder erst künftig beginnender Rentenbezug.
Das Programm erleichtert damit sowohl die gerichtliche Dimensionierung einer Abfindung als auch die Vorbereitung einer Vereinbarung zwischen den Ehegatten.
- 10. Behandlung von Kapitalzahlungen nach § 22 VersAusglG
Wird ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht nicht als laufende Rente, sondern als Kapitalleistung ausgezahlt, kann § 22 VersAusglG eingreifen.
Die Kapitalwertkontrolle soll die Berechnung des auf die Ehezeit entfallenden und zwischen den Ehegatten auszugleichenden Kapitalbetrags unterstützen. Dies ist insbesondere bei:
- Kapitalwahlrechten,
- fondsgebundenen Versorgungen,
- Direktversicherungen,
- privaten Rentenversicherungen,
- betrieblichen Kapitalzusagen
von Bedeutung.
- 11. Unterstützung bei Abänderungsverfahren
Das Programm ist außerdem zur Unterstützung von Abänderungsverfahren vorgesehen.
Erfasst werden insbesondere:
- Abänderungen früherer Entscheidungen nach § 51 VersAusglG,
- Abänderungen nach §§ 225, 226 FamFG,
- Gegenüberstellung früherer und aktueller Versorgungswerte,
- Prüfung rechnerischer Wertänderungen,
- wirtschaftliche Auswirkungen einer Abänderung auf beide Ehegatten.
§ 225 FamFG verlangt grundsätzlich eine auf das Ehezeitende zurückwirkende rechtliche oder tatsächliche Veränderung und eine wesentliche Änderung des Ausgleichswerts. Die Kapitalwertkontrolle kann die hierzu erforderlichen rechnerischen Vergleiche unterstützen. Die abschließende rechtliche Prüfung der Zulässigkeit und Vorteilhaftigkeit einer Abänderung bleibt jedoch erforderlich.
- 12. Prüfung von Teilungsordnungen
Die Kapitalwertkontrolle enthält eine Datenbank mit mehr als 320 erfassten Teilungsordnungen betrieblicher und privater Versorgungsträger.
Die Teilungsbedingungen können insbesondere daraufhin überprüft werden,
- ob die ausgleichsberechtigte Person an der Wertentwicklung des Anrechts teilnimmt,
- ob der Risikoschutz eingeschränkt wird,
- ob Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen entfallen,
- ob ein angemessener Ausgleich für weggefallene Risiken erfolgt,
- ob Teilungskosten erhoben werden,
- ob die Teilungskosten ihrer Höhe nach plausibel erscheinen,
- ob die interne Teilung ein vergleichbares Anrecht im Sinne des § 11 VersAusglG begründet.
Die Datenbank erleichtert damit das Erkennen bereits bekannter problematischer Teilungsbedingungen und unterstützt die Entscheidung, ob gegenüber dem Versorgungsträger oder dem Familiengericht Einwendungen erhoben werden sollten.
Nutzen für die praktische Fallbearbeitung
Die Kapitalwertkontrolle kann in verschiedenen Phasen eines Versorgungsausgleichsverfahrens eingesetzt werden:
Verfahrensphase Nutzen des Programms
Eingang der Versorgungsträgerauskünfte Erfassung und Vollständigkeitskontrolle
Prüfung des Ehezeitanteils Rechnerische Plausibilisierung
Prüfung des Ausgleichswerts Kontrolle von Renten-, Bar- und Kapitalwerten
Vergleich mehrerer Anrechte Bewertung nach einheitlichen Parametern
Interne Teilung Prüfung der Teilungsordnung und Teilungskosten
Externe Teilung Vergleich von Quell- und Zielversorgung
Schuldrechtlicher Ausgleich Berechnung der Ausgleichsrente
Abfindungsverfahren Kapitalisierung des schuldrechtlichen Anspruchs
Abänderungsverfahren Vergleich früherer und aktueller Werte
Mandantenberatung Darstellung der voraussichtlichen Rentenleistungen
Vergleichsverhandlungen Simulation unterschiedlicher Ausgleichslösungen
Praktische Einordnung
Einsatzbereich Eignung
Übersicht über sämtliche Anrechte eines Verfahrens: sehr gut
Kontrolle der Vollständigkeit von Versorgungsträgerauskünften: sehr gut
Plausibilitätskontrolle von Bar- und Kapitalwerten: zentraler Anwendungsbereich
Vergleich unterschiedlicher Versorgungen: sehr gut
Berechnung der voraussichtlichen Rentenleistung: sehr gut
Adäquanzkontrolle bei externer Teilung: besonders wichtig
Berechnung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs: gut bis sehr gut
Berechnung einer Abfindung: gut bis sehr gut
Unterstützung bei Abänderungsverfahren gut
Prüfung von Teilungsordnungen sehr gut, Hinweisgeber
Ersatz der Versorgungsträgerauskunft nein
Ersatz der rechtlichen Prüfung der Teilungsordnung nein, zusätzliche Kontrolle stets notwendig
Ersatz eines versicherungsmathematischen Gutachtens
in komplexen Streitfällen: nicht uneingeschränkt
Verbindliche Prognose der tatsächlich später gezahlten Rente nein
Grenzen des Programms
Die Ergebnisse hängen wesentlich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten sowie von den verwendeten Bewertungsannahmen ab. Besonders sensibel sind:
- Rechnungszins, allerdings werden die BilMoG-7 und BilMpG-10-Zinssätze stichtagsgenau zur Verfügung gestellt, der Anwender kann davon aber auch abweichende Sätze eingeben.
- Sterbe- oder Kohortensterbetafeln des statistischen Bundesamtes DESTATIS in der Version V2 sind hinterlegt
- angenommene Dynamik,
- Renteneintrittsalter, wird für die DRV-Renten berechnet
- Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen,
- steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Belastungen,
- versorgungsträgerspezifische Besonderheiten.
Die Kapitalwertkontrolle ist deshalb vor allem ein Kontroll-, Vergleichs- und Beratungsinstrument. Auffällige Abweichungen können einen Anlass für ergänzende Auskünfte, eine Neuberechnung durch den Versorgungsträger oder die Einholung eines versicherungsmathematischen Gutachtens geben.
Zusammenfassung
Die Kapitalwertkontrolle ist ein spezialisiertes Excel-Werkzeug für die wirtschaftliche und rechnerische Bearbeitung des Versorgungsausgleichs. Ihr besonderer Nutzen besteht darin, dass sie die bloße Sammlung von Versorgungsträgerauskünften mit einer eigenständigen Kontrolle der darin genannten Werte verbindet.
Das Programm ermöglicht insbesondere:
- die vollständige Erfassung sämtlicher Anrechte,
- die Kontrolle von Ehezeitanteilen und Ausgleichswerten,
- die Berechnung von Barwerten,
- die Kontrolle korrespondierender Kapitalwerte,
- den Vergleich unterschiedlicher Versorgungssysteme,
- die Ermittlung der zu erwartenden Rentenleistungen,
- die Adäquanzkontrolle bei externer Teilung,
- die Berechnung schuldrechtlicher Ausgleichsansprüche und Abfindungen,
- die Unterstützung bei Abänderungsverfahren,
- die Prüfung von mehr als 320 Teilungsordnungen.
Damit ist die Kapitalwertkontrolle nicht nur ein Rechenprogramm, sondern zugleich ein Instrument zur Qualitätskontrolle, Verfahrensübersicht, anwaltlichen Strategie und verständlichen Mandantenberatung.