"KAFFEERUNDE VERSORGUNGSAUSGLEICH"
Warum Versorgungen international?
Sie finden im internationalen Bereich der "Kaffeerunde Versorgungsausgleich" eine Vielzahl an Hilfen zum VA. Das Excel-Programm VEuropA enthält Hilfen zur Abfindungsberechnung von mehr als 30 europäischen Versorgungen. Sie können mit diesem Programm zwischen 3 unterschiedlichen Berchnungsmethoden wählen:
- der stichtagsbezogenen Bewertung des Anspruchs der ausglpfl. Person gegen den Versorgungsträger und damit des Ausgleichswerts,
- der stichtagsbezogenen Bewertung des Anspruchs der ausglber. Person gegen die ausglpfl. Person auf Zahlung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente und
- der Bewertung des auf das Ehezeitende berechneten Ausgleichswerts der auszugleichenden Versorgung unter dessen Aufzinsung auf den Berechnungstag unter Berücksichtigung der auf dieses Datum bezogenen biometrischen Daten.
Das klingt - für Laien - sehr ähnlich. In der Praxis weichen die Ergebnisse der unterschiedlichen Methoden - insbesondere bei stark altersdifferenten Paaren - oft um mehr als 50% voneinander ab. Für die Anwaltschaft ist daher die mandantengünstige Auswahl der Methode wichtig.
Daneben ist aber auch entscheiden, mit welchen Berechnungsparametern eine ausländische Versorgung in einen Kapitalwert (Abfindungsbetrag) umgerechnet wird. Wendet man die Parameter der ausländischen Quellversorgung oder die der deutschen Versorgungssysteme an? Das bezieht sich auf folgende Faktoren:
- Leistungsspektrum der Versorgungen
- Sterbe- und Invalidisierungsannahmen
- Renteneintrittsalter
- Dynamisierungsannahmen
- Rechnungszins
Zu allen diesen Faktoren erhalten Sie qualifizierte Informationen aus den Herkunftsländern der auszugleichenden Versorgungen, sobalt Sie das Herkunftsland ausgewählt haben.
Wie Sie dann mit diesen Informationen umgehen, bleibt Ihnen überlassen.
Länderberichte
Die Länderberichte erfassen über die im Programm VEuropA erfassten EU und EFTA-Staaten hinaus zusätzlich die 20 einwohnerstärksten Länder der Welt. Diese Berichte sind mit Hilfe von ChatGPTplus nach unten stehendem Promt erstellt und von mir durchgesehen worden. Sie weisen also alle eine mehr oder weniger identische Struktur auf, sind leicht zu lesen, übersichtlich gestaltet und selten länger als 15 Seiten. Sie erhalten die Informationen, die man im VA zur Einschätzung benötigt, ob es lohnt, die Versorgung weiter aufzuklären, welche Hilfsmittel es dazu gibt und an wen man sich wenden kann. Die Länderberichte enthalten auch Verlinkungen zu den entsprechenden Informationen und insbesondere auch zu den Versorgungsrechnern der Versorgungssysteme, die oft einen belastbaren Überblick über deren Wert gewähren.
Der Promt:
"Ich benötige Informationen über das gesetzliche Rentensystem in <Ländername>.
Dabei geht es insbesondere um folgende Fragen:
1. Welchen Aufbau hat das Versorgungssystem (I., II., III. Säule)
1.a. Von welchem Renteneintrittsalter geht das gesetzliche Altersversorgungssystem in dem Land aus?
1.b. Von welchem Renteneintrittsalter geht das gesetzliche Rentensystem, für einen heute 50jährigen, 1976 geborenen Mann aus und welche Restlebenserwartung besteht für diese Person im Alter von 65 Jahren?
2. Die Grundsätze des Versorgungserwerbs in diesem Versorgungssystem.
2.a. Findet der Erwerb aufgrund von Beiträger der Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber statt?
2.b. Erfolgt der Versorgungserwerb aufgrund eines legalen Aufenthalts in dem Land, gibt es dafür zusätzlich Bedingungen, wie z.B. bestimmte Aufenthaltsdauer?
3. Dynamisierung
3.a. Wie ist die Dynamisierung (Erhöhung) der Versorgung in der Anwartschaftsphase geregelt?
3.b. Wie ist die Dynamisierung (Erhöhung) der Versorgung in der Leistungsphase geregelt?
4. Leistungsspektrum
4.a. Gewährt das Versorgungssystem eine Invaliditätsrente und falls ja, wie ist deren Quote zur Altersrente?
4.b. Gewährt das Versorgungssystem eine Hinterbliebenenversorgung und falls ja, wie ist deren Quote zur Altersrente?
4.c. Gewährt das Versorgungssystem eine Hinterbliebenenversorgung für geschiedene Ehegatten (Geschiedenenhinterbliebenenversorgung) und falls ja, was sind die Bedingungen für deren Bezug?
5. Unterliegen die Leistungen der Versorgung der Besteuerung und wenn ja, in welchem Umfang?
6. Sind aus diesen Versorgungen erfolgende Leistungen mit Sozialabgaben belastet und wenn ja, in welchem Umfang?
7. besteht die Möglichkeit der Kapitalisierung von Altersversorgungen?
8. Existiert mit dem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen?
9. Wie hoch ist die Inflation in dem Land über die letzten 5 bzw. 10 Jahre gewesen?
10. Existiert für das ausgewählte Land ein Rentenrechner, der die Dimensionierung des Versorgungserwerbs ermöglicht?
11. Erteilt das Versorgungssystem Auskünfte über den ehezeitlichen Versorgungserwerb
11.a. auf Anfrage eines deutschen Gerichts
11.b. auf Anfrage der in dem System versicherten Person?
12. Welche DRV-Verbindungsstelle ist für dieses Land zuständig, gib Adresse, Email und Telefonnummer an.
Verlinke die Ausführungen zu den angefragten Ländern mit den benutzten Quellen.
Gib auch den Aktualisierungsstand der Quellen an."
Was ist VEuropA? - hier zum Download klicken
Eine kleine Einführung in ein "mächtiges" Programm
In der Excel-Datei VEuropA finden Sie eine Fülle von strukturierten Informationen zur Vielfalt und Kreativität von mehr als 30 europäische und einigen außereuropäischen Altersversorgungssystemen (USA, Kanada, Australien und Neuseeland). Das ist jedoch kein Selbstzweck - auch wenn das schon Grund genug gewesen wäre, diese Daten zusammenzutragen. Immer öfter haben wir es im Versorgungsausgleich mit Versorgungen anderer Staaten zu tun, die ehezeitlich von den Beteiligten erworben und bei Scheidung zum Ausgleich anstehen.
Wie soll man sie bewerten? Wie kommt man an die Informationen über die Versorgungen und wie soll man sie im Scheidungsfall in den Ausgleich zwischen den Ehegatten integrieren.
Varianten der Bewertung - Der Rechnungszins
In der Regel wird als Rechnungszins zur Bewertung eine inländischen Versorgung der zum Bewertungszeitpunkt maßgebliche BilMoG-Zins angewendet. Das ist der Zins, der nach § 253 HGB zur Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz herangezogen wird. Eine zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (sVA) verpflichtete Person erstellt aber keine Handelsbilanzen, weswegen dieser Ansatz m.E. oft zu groben Fehlbewertungen einer sVA-Rente führt. Der Anspruch des Schuldners einer sVA-Rente gegen den Versorgungsträger ist eine Forderung auf eine künftig fällige Leistung. Der Barwert einer solchen Leistung wird aber üblicherweise mit dem Rechnungszins der anzunehmenden künftigen Inflationsentwicklung bewertet.
Wenn das zutrifft, muss man entscheiden, auf welche Inflationserwartung denn abzustellen ist, auf die des Landes, aus dem die auszugleichende Versorgung kommt, oder auf die Inflationserwartung in Deutschland. Diese Frage zu beantworten heißt, beide Inflationserwartungen zu kennen. Das Programm VEuropA liefert Ihnen dazu Daten, sobald Sie ein Herkunftsland für die auszugleichende Versorgung gewählt haben. Sie können im Programm diesen Rechnungszins oder einen anderen Ihnen sinnvoll erscheinenden Rechnungszins übernehmen.
Varianten der Bewertung - Die Leistungszeit
Es erscheint bisher völlig klar zu sein, dass für die Bewertung einer ausländischen Versorgung die inländischen Sterbetafeln herangezogen werden. Das ist nicht zwingend. In Georgien beträgt die Lebenserwartung eines 65jährigen Mannes 13, in Deutschland 17,4 und in Liechtenstein 20,6 Jahre. Eine längere oder kürzere Leistungszeit beeinflusst den Bar- und damit auch den Abfindungswert einer Versorgung. Das Programm VEuropA liefert Ihnen dazu Daten und die Möglichkeit, die Sterblichkeitsannahme des Herkunftslandes der Versorgung für die Berechnung ihres Werts zu übernehmen. Das "kostet" Sie einen Mausklick.
Varianten der Bewertung - Die Dynamik einer Versorgung
Das klassische Scheidungsalter in Europa liegt zwischen 45. und 55 Jahren. 1% mehr oder weniger Dynamik einer Versorgung macht in dieser Altersspanne einen rd. 20% höheren Bar- oder Abfindungswert aus. Es ist daher unverständlich, dass auch in vielen Sachverständigengutachten die Dynamik der auszugleichenden sVA-Rente ignoriert wird. Das Programm VEuropA liefert Ihnen die Dynamisierungsdaten der Versorgungen aus den vergangenen 10 Jahren, die Sie dann zur Berechnung des Werts der Versorgung nutzen können.
Varianten der Bewertung - Die Geschiedenen-Hinterbliebenen-Versorgung
Etliche ausländische Versorgungen kennen die Geschiedenen-Hinterbliebenen-Versorgung, die bei Tod der geschiedenen ausgleichspflichtigen Person dem geschiedenen überlebenden Gatten eine Hinterbliebenenversorgung gewährt. Das ist oft - aber nicht immer - von zusätzlichen Voraussetzungen (Unterhaltsanspruch und keine Wiederverheiratung) abhängig, aber nicht immer. Darauf macht Das Programm VEuropA aufmerksam. Wie der Anwender damit umgeht, ist seine Sache. Verlangt er die Abfindung der sVA-Rente nach §§ 23, 24 VersAusglG, ist der Tipp an die vertretene Partei vielleicht nicht ganz verkehrt, sich eine Wiederverheiratung auch unter diesem Gesichtspunkt genau zu überlegen.
Hauptrisiko des sVA-Anspruchs - Die Kapitalisierung der auszugleichenden Versorgung
Oft bieten ausländische Versorgungsträger (meist nur der II. Säule) den Versicherten die Möglichkeit, den Rentenanspruch zu kapitalisieren. Die zum sVA Verpflichteten machen von dieser Möglichkeit gelegentlich Gebrauch, um einen Ausgleich der Versorgung zu umgehen. Dabei wird zwar § 22 VersAusglG übersehen. Der zusätzliche Ärger für die Beteiligten ist aber kaum zu übersehen. Umsomehr sollte man in diesen Fällen darüber nachdenken, die Versorgung einvernehmlich zu kapitalisieren und der ausgleichsberechtigten Person empfehlen, den Ausgleichsbetrag in die DRV einzuzahlen, die ihn annehmen muss (§ 187 Abs. 1 Nr. 2.c. SGB VI). Klappt das nicht einvernehmlich, helfen §§ 23, 24 VersAusglG. Vor- und Nachteile einer solchen Lösung berechnet Ihnen das Programm automatisch.
Einsatz Eignung
Schnelle Erstinformation über ein ausländisches Versorgungssystem sehr gut
Auffinden amtlicher Quellen und Rentenrechner sehr gut
Plausibilitätskontrolle von Versorgungsträgerauskünften gut
Wirtschaftliche Dimensionierung eines Auslandsanrechts gut
Vorbereitung von Vergleichsverhandlungen sehr gut
Berechnung einer Abfindung nach §§ 23, 24 VersAusglG zentraler Anwendungsbereich
Ersatz einer verbindlichen Auskunft des ausländischen Trägers nein
Ersatz eines versicherungsmathematischen Gutachtens in jedem Streitfall nein
Verbindliche rechtliche Beurteilung des ausländischen Rechts nein
Länderberichte von mehr als 50 Ländern zu für den VA wichtigen Fragen
In dieser Sektion befinden sich Informationsberichte über die gesetzlichen und betrieblichen Versorgungssysteme von mehr als 50 Staaten weltweit.
Diese Länderberichte sind nach einer einheitlichen Gliederung aufgebaut und enthalten die für die Beurteilung eines ausländischen Versorgungssystems wichtigen und notwendigen Informationen. Sie ersetzen kein Gutachten, geben aber Hinweise zur Dimensionierung dieser Versorgungen und damit auch zur Frage, ob es sich "lohnt" ein Gutachten anzufordern.
Alle Infos in diesen Berichten sind zu den Quellen verlinkt. Fast immer werden die offiziellen Websites der ausländischen Versorgungsträger genutzt, die ebenfalls fast immer mindestens auch in englischer Sprache bereitstehen.